Wie erkenne ich eine Krise bei meinem Kunden?
Ob ihr Kunde insolvent ist, lässt sich regelmäßig nicht eindeutig beurteilen, da für die Ermittlung der Zahlungsunfähigkeit zumeist eine detaillierte Kenntnis seiner wirtschaftlichen Kennzahlen erforderlich ist. Gleichwohl kann der Umstand, dass ihr Kunde nicht zahlt ein Indiz für seine Zahlungsunfähigkeit sein.
Der Bundesgerichtshof hat in jahrelanger Rechtsprechung Kriterien entwickelt, wann dem Gläubiger die Krise seines Schuldners bekannt sein soll:
Erklärt der Schuldner etwa – sei es auch in einem Vergleichsangebot –, dass er wesentliche fällige Schulden nicht alsbald zu tilgen vermag oder erwidert er dem Gläubiger eines verhältnismäßig hohen Anspruchs auf dessen Zahlungsaufforderung, er könne nicht zahlen, biete dafür aber die Abtretung seiner Kundenforderungen an, begründet dies zumeist die Kenntnis von der Krise. Gleiches gilt bei Stundungsbitten oder Presseberichten. Erfährt der Gläubiger, dass der Schuldner wegen Vermögensdelikten verhaftet worden ist und sein Geschäft deshalb nicht fortführen kann, kennt er Pfändungsmaßnahmen gegen den Schuldner von beträchtlicher Höhe oder kommt es mehrfach zu nicht eingelösten Schecks oder geplatzten Lastschriften gilt Selbiges.
Weiterhin sind nicht eingehaltene Zahlungsversprechen des Schuldners, monatelange Rückstände von erheblicher Höhe – insbesondere Steuern und Sozialabgaben, aber auch Löhne und Mieten – sowie schleppende Ratenzahlungen Indizien für eine eingetretene Zahlungsunfähigkeit. Auch Zahlungen unter dem Druck der Einzelzwangsvollstreckung, eines Insolvenzantrags oder einer Strafanzeige können derartige Indizien sein.
„Der richtige Umgang in einer derartigen Situation sollte schnell und kompetent besprochen werden, da Ihnen anderenfalls erhebliche Nachteile drohen können. Kontaktieren Sie hierzu unsere Spezialisten.“
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