Unternehmensinsolvenz
Treffen Sie die richtige Wahl!
Die juristischen Problemfelder der Krise und Insolvenz eines Unternehmens stellen heutzutage eine rechtliche Spezialmaterie dar, die ohne langjährig erworbene Praxiskenntnisse kaum noch zu bewältigen ist. Eine lösungsorientierte Beratung – egal, ob für Schuldner, Gläubiger oder andere Stakeholder – setzt daher insolvenzrechtliches und betriebswirtschaftliches Know-How auf höchstem Niveau voraus, um die vielfach komplexen und umfangreichen Fragestellungen zielführend zu lösen.
Unsere tägliche Arbeit zeigt dabei deutlich, dass die insolvenzrechtlichen Rahmenbedingung, die in den vergangenen Jahren stark reformiert wurden (etwa durch das ESUG), für den allgemeinen Rechtsanwender kaum noch in den Griff zu bekommen sind.
Gerade dort, wo es um die erfolgreiche Sanierung Ihres Unternehmens geht, werden die sich durch die Insolvenzordnung und das ESUG bietenden Chancen einer gut vorbereiteten Insolvenz häufig überhaupt nicht genutzt, und so der Verlust von „Haus und Hof“ leichtfertig in Kauf genommen. Dies gilt selbstverständlich auch für Gläubiger und andere Stakeholder wie Arbeitnehmer und Gesellschafter, die auf andere Art mit der Insolvenz in Berührung kommen.
Überlassen Sie daher die insolvenzrechtliche Beratung nicht dem Zufall, sondern allein dem Spezialisten!
Wir bieten unseren Mandanten fundierte und kompetente Beratung bei sämtlichen insolvenzrechtlichen Themengebieten und vertreten Ihre Interessen dabei gegenüber den Beteiligten „auf Augenhöhe“. Durch unsere langjährigen Erfahrungen in der Insolvenz-Praxis erarbeiten wir Ihnen maßgeschneiderte Lösungskonzepte, um Ihnen eine rasche und qualifizierte Hilfestellung zu bieten.
Zögern Sie nicht, Kontakt zu unseren Fachanwälten aufzunehmen. Wir stehen Ihnen in der Krise Ihres Unternehmens zur Seite.
Ihre Ansprechpartner
Die Rechtsanwälte Dr. Timm Nissen, Joachim Beuck und Martin Beuck (v.l.n.r.)
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