Insolvenzplan
Das Insolvenzplanverfahren ermöglicht Ihnen eine Sanierung Ihres Unternehmens, ohne dass Ihr Vermögen bzw. das Vermögen Ihres Unternehmens zwingend einer Verwertung zugeführt wird.
Die Befriedigung der Insolvenzgläubiger, die Verwertung der Insolvenzmasse und deren Verteilung an die Beteiligten sowie die Verfahrensabwicklung und die weitere Haftung nach der Beendigung des Insolvenzverfahrens können in einem Insolvenzplan abweichend von den Vorschriften der Insolvenzordnung geregelt und dadurch rasch eine vollständige Unternehmenssanierung erreicht werden. Das Insolvenzplanverfahren dient dabei vor allem der finanzwirtschaftlichen Sanierung, die selbstverständlich auch für natürliche Personen in Betracht kommt. Die Gläubigerbefriedigung erfolgt hierbei in der Regel aus den künftig erwirtschafteten Erträgen des Schuldners und gerade nicht aus der Verwertung dessen Vermögens.
„Sanieren Sie sich also selbst, ohne dass es zu einer Verwertung Ihres Vermögens kommt!“
Das Insolvenzplanverfahren hat als Sanierungsinstrument nach dem Inkrafttreten der Änderungen der Insolvenzordnung durch das ESUG eine bedeutende Rolle im Insolvenzverfahren erlangt, da nunmehr auch gesellschaftsrechtliche Umstrukturierungen möglich sind. Besondere Vorteile bietet der Insolvenzplan dadurch, dass gerade nicht sämtliche Insolvenzgläubiger dem Insolvenzplan und den hierin gefassten Regelungen zustimmen müssen, sondern entsprechende Mehrheiten ausreichen. Dies bietet maximale Planungssicherheit für Ihre Sanierung.
Wir unterstützen Sie sowohl in der Vorbereitung eines Insolvenzplanverfahrens als auch in der späteren erfolgreichen Umsetzung und bieten Ihnen hierzu individuelle Lösungskonzepte an. Dabei legen wir großes Augenmerk auf die den Insolvenzplan flankierenden Verfahrensarten wie das Eigenverwaltungsverfahren oder das Schutzschirmverfahren, die regelmäßig parallel eingeleitet werden.
Ihre Ansprechpartner
Die Rechtsanwälte Dr. Timm Nissen, Joachim Beuck und Martin Beuck (v.l.n.r.)
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