Insolvenzanfechtung
Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens obliegt es dem Insolvenzverwalter, Ansprüche aus Insolvenzanfechtung gegen die Gläubiger des Schuldners zu ermitteln und die Anfechtung anschließend geltend zu machen.
Hierbei droht Gläubigern die Rückabwicklung von Rechtsgeschäften, die teilweise schon eine beträchtliche Zeit zurück zu liegen und damit massive Konsequenzen für den Betroffenen haben können.
Warum Insolvenzanfechtung?
Die Insolvenzanfechtung dient dem insolvenzrechtlichen Grundsatz der gleichmäßigen Gläubigerbefriedigung. Betroffen sind zumeist Gläubiger, die enge Beziehungen zum Schuldner unterhalten und über dessen wirtschaftliche Verhältnisse besonders gut unterrichtet sind oder aber ihre Interessen außergewöhnlich hart durchsetzen. Sofern diese Gläubiger vor Insolvenzeröffnung noch durch das Schuldnervermögen befriedigt werden, während andere Gläubiger nahezu leer ausgehen, soll die Insolvenzanfechtung die dadurch verursachte Besserstellung verhindern.
Die Insolvenzordnung bietet dem Insolvenzverwalter daher die Möglichkeit, Vermögensverfügungen, die zur Benachteiligung von Gläubigern geführt haben, unter bestimmten Voraussetzungen anzufechten und die Rückabwicklung des Geschäftes durchzusetzen.
Gibt es Ausnahmen?
Die Praxis zeigt, dass von der Insolvenzanfechtung reger Gebrauch gemacht wird, denn sie ist ein scharfes Schwert. Allerdings werden hierbei vielfach die jahrelang durch die Rechtsprechung weiterentwickelten Anfechtungsvoraussetzungen überspannt und der betroffene Anfechtungsgegner häufig mit Ansprüchen konfrontiert, die sich am Ende unter Umständen überhaupt nicht begründen lassen.
Gerade bei komplexeren Fallgestaltungen ist es jedoch unerlässlich, die dezidierte Rechtsprechung im Insolvenzanfechtungsrecht im Detail zu beherrschen und auf Ihren Fall zu übertragen. Denn nur so lässt sich das bestmögliche Ergebnis für Sie erreichen und Ansprüche seitens des Insolvenzverwalters abwehren oder mildern.
Wie können wir Ihnen helfen?
Die Ermittlung und Geltendmachung, aber auch die Abwehr von Ansprüchen aus Insolvenzanfechtung stellt einen weiteren Schwerpunkt unserer täglichen Arbeit dar. Unser Team von Anwälten ist auf sämtliche Anfechtungssituation bestens vorbereitet und somit höchst spezialisiert. Unsere jahrelange Tätigkeit in diesem Bereich zeichnet uns aus. Wir beraten und vertreten sowohl auf Seiten des Anfechtungsgegners als auch auf Seiten des Insolvenzverwalters. Dies erlaubt uns den „Blick hinter die Kulissen“ und ermöglicht Ihnen eine bestmögliche Beratung.
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